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EINE FORM DER KAPITALGESELLSCHAFT

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine juristische Person, an der sich andere juristische oder natürliche Personen mit einer Kapitaleinlage beteiligen. Sie gehört zu den Kapitalgesellschaften. Als juristische Person ist die GmbH selbständige Trägerin von Rechten und Pflichten. Sie kann Eigentum erwerben, Verträge abschließen und vor Gericht klagen und verklagt werden.

Wenn Sie die eigene Haftung beschränken und damit das persönliche Risiko verringern wollen, empfiehlt sich die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Ihr Vorteil liegt im Ausschluss der persönlichen Haftung, das heißt die Haftung der Gesellschafter beschränkt sich auf die Höhe ihres eingebrachten Geschäftsanteils. Ein Rückgriff von Gesellschaftsgläubigern auf das Privatvermögen der Gesellschafter ist in der Regel ausgeschlossen. Eine GmbH können Sie allein oder mit mehreren Gesellschaftern gründen. Das Mindeststammkapital der GmbH beträgt 25.000 Euro. Es entsteht im Zuge der Gründung durch die sogenannten Stammeinlagen der Gesellschafter, die aus einem festgelegten Geldbetrag oder aus Sachwerten (z. B. Pkw, Büroausstattung) bestehen können. Der Mindestbetrag der Stammeinlage beträgt 100 Euro. Zudem muss der Betrag einer Stammeinlage durch 50 Euro teilbar sein.

Zur Geschäftsführung ist/sind unmittelbar nur der/die Geschäftsführer berechtigt. Mittelbar durch die Gesellschafterversammlung haben auch die Gesellschafter Einfluss, wobei sich das Stimmrecht einzelner Gesellschafter nach der Höhe ihrer eingebrachten Stammeinlage oder insgesamt nach Köpfen regelt.

Die Gründung einer GmbH muss in notariell beglaubigter Form beim Registergericht angemeldet werden.

DOKUMENT-NR. 2590

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