UNBESCHRÄNKTE HAFTUNG MIT BETRIEBS- UND PRIVATVERMÖGEN
Offene Handelsgesellschaft
Eine OHG können Sie mit einem oder mehreren Partnern gründen. Sie und Ihre Partner haften gesamtschuldnerisch und unbeschränkt mit dem Betriebs- und dem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Wenn keine besonderen, vertraglich festgelegten Regelungen getroffen worden sind, ist jeder Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt. Die Verträge einer Offenen Handelsgesellschaft bedürfen, im Gegensatz zur Handelsregisteranmeldung, nicht der notariellen Beglaubigung.
Ein Muster eines Geschäftsbriefbogens einer OHG finden Sie rechts im Menü Downloads.