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Häufig wird in Kauf-, Miet- oder Bauwerkverträgen vereinbart, dass bei Streit der Parteien darüber, ob z. B. Mängel vorhanden sind oder die Höhe des Mietzinses angemessen ist, dies durch einen von der IHK benannten Sachverständigen als Schiedsgutachter für beide Parteien verbindlich entschieden werden soll. Auf Antrag eines Vertragspartners benennt die IHK einen Schiedsgutachter, der dann von den Parteien zu beauftragen ist.
© IHK Koblenz
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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