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ZIEL: TRANSPARENZ UND KUNDENSCHUTZ

Neue Informationspflichten für Dienstleister seit 17.05.2010

Mit dem Ziel, die Transparenz und den Kundenschutz bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen zu erhöhen, hat der Gesetzgeber eine Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) erlassen. Diese ist seit dem 17. Mai 2010 in Kraft.
Ziel der Verordnung ist es, die Transparenz von Vertragsbeziehungen und damit den Schutz der Dienstleistungsnehmer zu erhöhen. Anbietern von Dienstleistungen werden daher durch DL-InfoV besondere Informationspflichten gegenüber ihren Kunden auferlegt.
Dienstleistungserbringern ist dringend zu empfehlen, die Vorgaben der DL-InfoV zu beachten. Andernfalls können Abmahnungen drohen.
Details zu den neuen Informationspflichten und zu Ausnahmeregelungen finden sich im Bundesgesetzblatt sowie in einem von der IHK erstellten Merkblatt .

DOKUMENT-NR. 8722

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