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MÖGLICHKEIT ZUR STEUERBEFREIUNG

Export über den Ladentisch

Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr

Ausfuhrlieferungen von Unternehmern sind umsatzsteuerfrei. Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Verkäufe von Unternehmern an Reisende aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU). Man spricht vom „Export über den Ladentisch”.

Die Steuerbefreiung wird dem Unternehmer gewährt, wenn

  • der Käufer im Drittlandsgebiet ansässig ist und
  • die Waren innerhalb von drei Monaten nach Kauf in das Drittlandsgebiet gelangen.

Umfangreiche Informationen zum Thema finden Sie in unserem IHK-Merkblatt "Export über die Ladentheke" links unter Downloads.

Ebenso können Sie sich hier den Mustervordruck "Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr" kostenlos herunterladen.

Weitere Informationen für die Reisenden beziehungsweise Käufer finden Sie auch im Internetauftritt des Zolls  beim Bundesministerium der Finanzen.

DOKUMENT-NR. 6300

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