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WOFÜR UND AUF WELCHER GRUNDLAGE SETZT DIE IHK KOBLENZ SICH EIN?

Leitlinie Handel

Der Handel ist ein bedeutender Wirtschaftszweig im nördlichen Rheinland-Pfalz. Er erwirtschaftet etwa 10 Prozent der Bruttowertschöpfung des Bundeslandes und trägt erheblich zur Beschäftigung und zur Ausbildungsleistung bei. Mit knapp 28.800 Unternehmen stellt der Handel ein Drittel der Mitgliedsunternehmen der IHK Koblenz.

Die große Bedeutung des Wirtschaftszweiges für die IHK spiegelt sich auch darin wider, dass Ehrenamt und Hauptamt im ersten Quartal 2008 gemeinsam eine Leitlinie Handel erarbeitet haben. Sie wurde vom Referat Handel in Abstimmung mit Vizepräsidentin Hildegard Kaefer, Porzellanhaus Kaefer OHG, Sohren, und Vizepräsident Martin Fuchs, Zoo + Garten Fuchs, Inhaberin Jutta Fuchs, Andernach, entworfen und vom Handelsausschuss auf seiner Frühjahrssitzung bearbeitet. Die Endfassung der Leitlinie Handel wurde von der Vollversammlung im April 2008 zusammen mit den Leitlinien Industrie und Verkehr verabschiedet.

Ziel der Leitlinie Handel ist es, die Arbeit der IHK Koblenz für den Wirtschaftszweig nach innen wie nach außen noch transparenter zu machen. Sie stellt die wirtschaftspolitische Position der IHK Koblenz in verschiedenen handelsrelevanten Handlungsfeldern dar und ist strategische Grundlage für die tägliche Arbeit. Hier sind beispielsweise folgende Fragen zu beantworten: Wie positioniert sich die IHK in Bezug auf die Wettbewerbsbedingungen für den Handel? Wie bewertet die IHK die Ansiedlung großflächigen Einzelhandels an verschiedenen Standorttypen? Wie kann die IHK zur Stärkung des regionalen Handels beitragen?

Das vielfältige Engagement der IHK Koblenz für den Handel basiert auf den unten stehenden Grundsätzen, allen voran auf der Forderung nach fairen Wettbewerbsbedingungen und gleichen Spielregeln für alle. Das betrifft sowohl rechtliche Regelungen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene, als auch generelle Themen wie Infrastrukturausstattung oder Bürokratieabbau.

Wir setzen uns ein

  • für faire Wettbewerbsbedingungen und gleiche Spielregeln für alle,
  • für eine möglichst geringe bürokratische Belastung,
  • für größtmögliche unternehmerische Entscheidungsfreiheit,
  • für die Vielfalt im Handel,
  • für die Erhaltung der traditionellen, gewachsenen Stadt mit lebendigen, multifunktionalen Stadtzentren bzw. Stadtteilzentren.

Dabei ist es Aufgabe der IHK Koblenz, zunächst die häufig innerhalb des Handels widerstrebenden Interessen gegeneinander abzuwägen. Denn der Handel ist eine sehr heterogene Branche, zum Beispiel hinsichtlich Betriebstypen, Vertriebsformen und Standortpräferenzen.

Diese Abwägung der divergierenden Interessen im Handel muss die IHK außerdem in einer Gesamtabwägung in den Kontext der gesamtwirtschaftlichen Interessenvertretung stellen.

Dies lässt sich gut am Beispiel von Handelsansiedlungen zeigen: Funktionsfähige, belebte (Innen-)Städte liegen im gesellschaftlichen Gesamtinteresse. Sie sind geprägt durch eine Mischung von Nutzungen und Funktionen. Sie sind beispielsweise ein attraktiver Unternehmensstandort für den Handel, aber auch für konsumnahe Dienstleistungen wie freie Berufe, Gastronomie, Hotellerie, Freizeit und Kultur. Lebendige Innenstädte sind nicht zuletzt auch interessante Wohnstandorte.

Dabei gilt: die Mischung macht´s, auch beim Handelsbesatz. Konzernunternehmen und ihre Filialbetriebe sind wichtige Frequenzbringer. Letztlich machen jedoch die Vielfalt und Originalität unabhängiger (Fach-)Einzelhändler den anziehenden, individuellen Charakter einer City oder Ladenstraße aus. Der innerstädtische Handel insgesamt steht im Standortwettbewerb mit der grünen Wiese. Diese beiden Standorttypen sinnvoll und verträglich in das Angebotsportfolio einer Einkaufsstadt zu integrieren, ist eine ständige Herausforderung.

Gibt nun die IHK Koblenz beispielsweise bei Ansiedlungsvorhaben großflächiger Einzelhandelsbetriebe als Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme ab, so beurteilt sie das Vorhaben nach den Zielen und Grundsätzen von Raumordnung, Landes- und Regionalplanung sowie nach sonstigem Planungsrecht. Dabei tritt sie grundsätzlich für die Erhaltung intakter, multifunktionaler Innenstädte im Sinne traditioneller, gewachsener Stadtstrukturen ein.

Ferner sollen die Unternehmen Planungssicherheit haben, und zwar sowohl die bereits ansässigen als auch die potenziellen Investoren. Dazu müssen die Regelungen von Raumordnung und Bauleitplanung stringent und einheitlich angewendet werden. Regionale und kommunale Einzelhandelskonzepte mit Bestimmung der zentralen Versorgungsbereiche und ortsspezifischen Sortimentslisten sind probate Hilfsmittel. Ausnahmen von den Regeln sind aus Sicht der IHK Koblenz höchstens denkbar im Falle sehr wichtiger, übergeordneter Ziele. Dies könnten Entwicklungsprojekte sein, deren Bedeutung weit über die eigene Region hinausgeht.

Generell sind Raumordnung und Planungsrecht nicht dazu da, bestehende Betriebe vor neuen Wettbewerbern zu schützen. Wettbewerb zwischen Unternehmen, Betriebsformen und Standorttypen führt zu einer langfristigen positiven Weiterentwicklung des Handels und von Standorten.

Die Leitlinie Handel erläutert nicht nur die ordnungspolitischen Leitlinien der IHK Koblenz. Sie setzt sich auch mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Handel wie dem Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz auseinander. Außerdem stellt die Leitlinie verschiedene Handlungsfelder wie Aus- und Weiterbildung, Interessenvertretung durch Stellungnahmen und Öffentlichkeitsarbeit, Stadtmarketing, sowie Services und Informationsangebote dar.

DOKUMENT-NR. 5347

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