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NEU AB FEBRUAR 2008

Nichtraucherschutzgesetz

Neues Nichtraucherschutzgesetz gilt ab 15. Februar 2008

Faltblatt informiert über Nichtraucherschutz in Gaststätten

Am 15. Februar 2008 trat das Gesetz für einen umfassenden Nichtraucherschutz in Rheinland-Pfalz in Kraft. Der Zeitpunkt wurde gewählt, um allen Beteiligten, vor allem aber den Gaststätten, genügend Zeit zu geben, sich auf die neuen Regelungen einzustellen.

Das Gesundheits- und das Wirtschaftsministerium haben ein Faltblatt herausgegeben, das einen guten Überblick über die ab 15. Februar geltenden Regeln in Gaststätten gibt. Es gibt beispielsweise Antworten auf die Fragen "Was gilt als Gaststätte?", "Gibt es Ausnahmen?", "Wann ist Rauchen in Nebenräumen erlaubt?" und "Wer ist für die Einhaltung der Vorgaben verantwortlich?". Besonders im Hinblick auf den vorgesehenen Nichtraucherschutz in Gaststätten sieht die rheinland-pfälzische Landesregierung Informationsbedarf. Mit dem Flyer "Nichtraucherschutz in Gaststätten" möchte die Landesregierung daher über die neuen Regelungen vor allem in Gaststätten informieren.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familien und Frauen Rheinland-Pfalz

Sonderregelung für Ein-Raum-Gaststätten

Das durch § 7 des Nichtraucherschutzgesetzes Rheinland-Pfalz vom 5. Oktober 2007 angeordnete Rauchverbot in Gaststätten wird bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden insoweit einstweilen ausgesetzt, als es sich auch auf ausschließlich inhabergeführte Ein-Raum-Gaststätten ohne Beschäftigte erstreckt. Diese Gaststätten müssen am Eingangsbereich deutlich sichtbar auf eine Raucherlaubnis hinweisen. Die übrigen Vorschriften des Gesetzes können am 15. Februar 2008 in Kraft treten. Dies entschied der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz im Verfahren über mehrere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Quelle: Verfassungsgerichtshof, Rheinland-Pfalz

DOKUMENT-NR. 3110

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