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Unabhängiges Gutachten zeigt Grenzen, aber auch Möglichkeiten für eine regionalverträgliche Umfeldentwicklung des Flughafens auf
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz begleitet die Entwicklung des Flughafens Frankfurt-Hahn als überregional bedeutsames Infrastrukturprojekt und als Wachstumsmotor für die Region seit den Anfängen sehr positiv. Damit der Hahn auch in Zukunft als Wachstumsmotor für die Region wirkt, hat die IHK Koblenz für die weitere Entwicklung des Non-Aviation-Bereichs im Umfeld des Flughafens einige grundsätzliche Anforderungen aufgestellt: Dort sollen möglichst solche Ansätze umgesetzt werden, von denen auch die Region profitieren kann. Es darf nicht zu einer Eigenentwicklung am Flughafen und in dessen Umfeld auf Kosten der Wirtschafts- und Einzelhandelsstruktur der Region kommen. Es ist zu überdenken, ob nicht weitere alternative Entwicklungsansätze gefunden werden können, mit denen nachhaltigere Effekte auf die positive Entwicklung am Flughafen und in der Region erzielt werden können als mit großflächigen Einzelhandelsansiedlungen.
Vor diesem Hintergrund hatte die IHK Koblenz in Abstimmung mit der IHK Trier im August ein von Investoreninteressen unabhängiges und neutrales Gutachten zu Möglichkeiten und Grenzen einer regionalverträglichen Entwicklung insbesondere des Einzelhandels am Flughafen Frankfurt-Hahn in Auftrag gegeben. Heute stellte das beauftragte Büro Stadt+Handel aus Dortmund, das vielfältige Erfahrungen mit kommunalen und regionalen Einzelhandelsuntersuchungen und -konzepten, aber auch mit Verträglichkeitsanalysen und Machbarkeitsstudien hat, die wichtigsten Ergebnisse des Gutachtens vor.
Dabei setzte sich Stadt+Handel zunächst mit vier Modellvarianten auseinander, die vor dem Hintergrund der langjährigen Diskussionen als potenzielle Projektansätze sinnvoll erschienen: 1. Einkaufszentrum mit 15.000 qm Verkaufsfläche (VKF), 2. Einkaufszentrum mit 25.000 qm VKF, 3. FOC mit 15.000 qm VKF und normalen Öffnungszeiten, 4. FOC mit 15.000 qm VKF und erweiterten Öffnungszeiten wie beim DOZ Zweibrücken. Diese Modellvarianten wurden gemäß Nichtbeeinträchtigungsgebot des Landesentwicklungsprogramms IV auf ihre Verträglichkeit für die Region hin überprüft. Regionalverträglichkeit bedeutet unter anderem, dass negative städtebauliche Auswirkungen auf den Bestand oder die Entwicklungsmöglichkeiten zentraler Versorgungsbereiche ausbleiben.
Basis für diese Überprüfung war eine breite, fundierte Erfassung von Daten zur Angebots- und Nachfragesituation im Einzelhandel der Region. Dazu gehörten eine umfassende Kartierung, Haushaltsbefragungen, Befragungen von Werbegemeinschaften und Expertengespräche. In die darauf aufbauenden Berechnungen wurden auch Maximal-Flächenproduktivitäten unter Berücksichtigung der Möglichkeit ausgedehnter Öffnungszeiten einbezogen.
Die auf der Veranstaltung transparent und offen dargelegte Prüfung ergab, dass alle vier Modellvarianten für die Region nicht verträglich wären. Die Funktion zentraler Versorgungsbereiche von Mittelzentren, zum Beispiel von Simmern, würde wesentlich beeinträchtigt.
Das Gutachten zeigt aber nicht nur, was nicht geht. Es zeigt auch, was gehen könnte und setzt mit einem alternativen, regionalverträglichen Entwicklungsvorschlag positive Impulse. IHK-Vizepräsidentin Hildegard Kaefer: „Mit dem Gutachten wollen wir im Dialog mit der Landesregierung die Diskussion in der Region nochmals konstruktiv anstoßen! Es bietet vielfältige Ansatzpunkte dafür, wie zusätzlicher Einzelhandel – eingebettet in ein schlüssiges Gesamtkonzept – die Attraktivität des Flughafenstandortes Frankfurt-Hahn und des Tourismusstandortes Region Hunsrück unterstützen kann, sich andererseits aber nicht schädlich auf die Ziele der Raumordnung und Landesplanung auswirkt. Dabei gilt es, auch absehbare Wettbewerbsverzerrungen bei den Ladenöffnungszeiten, wie sie das rheinland-pfälzische Ladenöffnungsgesetz für das nähere Einzugsgebiet des Flughafens Frankfurt-Hahn ermöglicht, im Auge zu behalten".
„Über die eigentliche Aufgabenstellung hinaus kann das Gutachten durch seine fundierte Bestandserhebung auch allen Standorten in der Region für ihr Engagement in Sachen eigene Attraktivität nützlich sein”, freut sich IHK-Hauptgeschäftsführer Hans-Jürgen Podzun. Allen Personen, die mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung zu dieser fundierten Informationsbasis und damit zur Qualität und Belastbarkeit des Gutachtens beigetragen haben, gilt unser herzlicher Dank!”, betont Hauptgeschäftsführer Podzun.
Die ausführliche Endfassung des Gutachtens soll im Verlauf des Januars zunächst Wirtschaftsminister Hendrik Hering und Innenminister Karl Peter Bruch überreicht und dann der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.