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Wie das Bundesamt für Güterverkehr mitteilt, hat die Europäische Komission im Dezember 2009 ein neues Formblatt veröffentlicht, das von Fahrern zum Nachweis von Urlaubs-, Krankheits- und anderen berücksichtigungsfreien Tagen verwendet werden soll (ABl. L 330 vom 16.12.2009, S. 80). Der Beschluss ist mit dem Tag der Veröffentlichung in Kraft getreten, so dass das neue Formblatt mit sofortiger Wirkung in allen Mitgliedstaaten der EU als Nachweis akzeptiert wird. Das bisherige Formblatt (ABl. L 99 vom 14.04.2007) wurde durch die Neufassung ersetzt.
Mit dem neuen Formblatt ist nun nicht nur ein EU-einheitlicher Nachweis von Urlaubs- und Krankheitstagen, sondern auch von allen denkbaren anderen Varianten berücksichtigungsfreier Tage möglich (beispielsweise Tagen, an denen der Fahrer andere Arbeiten als Lenktätigkeit verrichtet hat). Damit sind die Fälle, in denen in Deutschland zusätzlich zum EU-Formblatt eine weitere Bescheinigung erforderlich war, weggefallen.
Das EU-Formblatt kann auch als Nachweis für berücksichtigungsfreie Tage eingesetzt werden, wenn ein Fahrzeug zwischen 2,8 t und 3,5 t zGG gelenkt wird.
Das neue Formular steht Ihnen auf den Internetseiten des Bundesamtes für Güterverkehr als Download zur Verfügung. Hier finden Sie auch ergänzende Hinweise zur Bescheinigungspflicht gemäß § 20 Fahrpersonalverordnung (FPersV). Auf den Internetseiten der EU-Kommission können Versionen in allen EU-Amtssprachen heruntergeladen werden.
© IHK Koblenz
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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