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BRANCHEN

Weiterbildung

Die Pflicht zur Weiterbildung betrifft alle Kraftfahrer, deren Beruf es ist, einen Omnibus oder ein LKW zu lenkem, d. h. die als Busfahrer oder LKW-Fahrer gewerblich unterwegs sind, unabhängig davon, ob eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation absolviert wurde oder die Besitzstandregelung (Führerscheinerhalt vor 10.09.2008 Personenverkehr, 10.09.2009 Güterverkehr) greift.

Informations-Flyer Güterverkehr und Personenverkehr

Bildungsprämie

Weiterbildungsrechner

Liste der nachzuweisenden Kenntnisbereiche

DOKUMENT-NR. 79088

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