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WEITERBILDUNGEN SIND PFLICHT

Informationen zur EU-Berufskraftfahrerqualifikation

Zukünftig müssen Fahrer/innen, die zu gewerblichen Zwecken Güterkraftverkehr oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, eine über die Fahrerlaubnisausbildung hinausgehende

Grundqualifikation
(Berufsausbildung oder Schulung/Theorie-Prüfung oder Praxis-Prüfung/Theorie-Prüfung)

sowie eine

regelmäßige Weiterbildung
(35 Stunden innerhalb jeweils fünf Jahren; mit Teilnahmebescheinigung)

nachweisen.

Betroffen sind selbstständige und angestellte Fahrer/innen von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (auch Werkverkehr und Transporthilfstätigkeiten) sowie von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen ("Omnibusse") im Personenverkehr.

Dies ergibt sich aus dem "Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- und Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG)", das am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten ist. Mit diesem Gesetz hat die Bundesrepublik Deutschland die Richtlinie 2003/59/EG vom 15. Juli 2003 umgesetzt, mit der die Europäische Union ihre Mitgliedstaaten verpflichtet hatte, gewerblich eingesetzten Fahrer/innen eine über die Fahrerlaubnisausbildung hinausgehende Grundqualifikation und regelmäßige Weiterbildung vorzuschreiben. Zu den Zielen der europäischen Vorschrift zählen unter anderem die Förderung der beruflichen Bildung, die Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Sicherheit des Fahrpersonals.

Aufgrund von Besitzstandsregelungen greifen die Vorgaben zur Grundqualifikation ab 10. September 2008 im Personenverkehr sowie 10. September 2009 im Güterkraftverkehr. Die Industrie- und Handelskammern führen die durch das Gesetz vorgesehenen Prüfungen der Grundqualifikation durch.

Unter anderem ein Merkblatt mit ausführlichen Informationen, Prüfungstermine, Prüfungsanmeldungen finden Sie rechts unter "Mehr zu diesem Thema".

Ausführliche Informationen zur Auslegung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG), die Sie rechts unter "externe Links" finden.

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