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SCHULUNGSNACHWEIS BENÖTIGT

Gefahrgutbeauftragte

Unternehmen, die regelmäßig bestimmte Mengen gefährlicher Güter versenden, befördern oder zur Beförderung verpacken bzw. übergeben, müssen in der Regel einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig sein, wer einen für den betreffenden Verkehrsträger (Straße/Eisenbahn/Binnenschiff/See/Luft) gültigen Schulungsnachweis besitzt. Dies setzt eine Schulung mit anschließender Prüfung für Gefahrgutbeauftragte voraus.

Die IHK erkennt Schulungsveranstalter an, die die Voraussetzungen für eine qualifizierte Schulung erfüllen, überwacht diese und stellt den Gefahrgutbeauftragten einen Schulungsnachweis nach GbV (Gefahrgutbeauftragtenverordnung) über die erfolgreiche Teilnahme aus. Hinweise zum Erwerb des zeitlich befristeten Schulungsnachweises des Gefahrgutbeauftragten entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt.

DOKUMENT-NR. 1401

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