IHK KOBLENZ FÜHRT ADR-PRÜFUNGEN DURCH
Gefahrgutfahrer
Fahrzeugführer, die gefährliche Güter transportieren, müssen besonders qualifiziert sein. Dies setzt eine Schulung mit anschließender Prüfung für Gefahrgutfahrer voraus. Von der IHK werden Schulungsveranstalter und Lehrgänge zugelassen, wenn diese die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Die IHK führt die Prüfungen durch und stellt die ADR-Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme aus (ADR: Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route; Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße). Hinweise zum Erwerb der zeitlich befristeten ADR-Bescheinigung entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt.