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VERKEHRSBEHÖRDE STELLT ERLAUBNIS AUS

Güterkraftverkehr

Der Berufszugang zum Verkehrsgewerbe ist in der Europäischen Union im Rahmen der Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt durch EU-Richtlinie vereinheitlicht worden. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte u.a. mit der Novelle des Güterkraftverkehrsgesetzes sowie der zugehörigen Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV). Gemäß diesen Vorschriften setzt eine selbstständige Unternehmertätigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr (entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die inklusive Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht > 3,5 t haben) neben den üblichen einzuhaltenden Gewerbevorschriften eine Genehmigung bzw. Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde voraus.

Angehende Unternehmer im Bezirk der Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz beantragen diese Genehmigung bzw. Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr bei der oberen Verkehrsbehörde. Kontaktinformationen können Sie dem rechts unter Downloads stehenden IHK-Ratgeber entnehmen.

Vor Erteilung der Erlaubnis prüft die Verkehrsbehörde, ob der Antragsteller die in den § 1 - 3 GBZugV benannten, erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Anhand geeigneter Unterlagen sind insbesondere nachzuweisen:

  1. persönliche Zuverlässigkeit
  2. finanzielle Leistungsfähigkeit
  3. fachliche Eignung.

Die fachliche Eignung wird grundsätzlich nachgewiesen durch eine Prüfung. Diese Fachkundeprüfung (FKP) wird vor einem Prüfungsausschuss der örtlich zuständigen IHK abgelegt.

In einigen konkreten Fällen besteht die Möglichkeit, die fachliche Eignung alternativ zur Prüfung durch eine Anerkennung einer gleichwertigen Abschlussprüfung oder durch die Anerkennung einer leitenden Tätigkeit nachzuweisen.

Ausführliche Informationen zur Fachkundeprüfung können Sie den Ratgebern entnehmen, die im rechten Kasten als Download zur Verfügung stehen.

Informationen rund um das Thema Existenzgründung finden Sie links unter "Mehr zum Thema".

DOKUMENT-NR. 1400

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