Der Berufszugang zum Verkehrsgewerbe ist in der Europäischen Union im Rahmen der Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt durch EU-Richtlinie vereinheitlicht worden. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes sowie in der zugehörigen Berufszugangsverordnung Straßenpersonenverkehr (PBZugV). Gemäß diesen Vorschriften setzt eine selbstständige Unternehmertätigkeit im Straßenpersonenverkehr (Taxi- und Mietwagen, Omnibus) neben den üblichen einzuhaltenden Gewerbevorschriften eine Genehmigung bzw. Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde voraus.
Angehende Unternehmer im Bezirk der Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz beantragen diese Genehmigung bzw. Erlaubnis für den Straßenpersonenverkehr (Linienverkehr) bei der oberen Verkehrsbehörde, im Straßenpersonenverkehr (Gelegenheitsverkehr) bei der unteren Verkehrsbehörde. Kontaktinformationen können Sie dem rechts unter Downloads stehenden IHK-Ratgeber entnehmen.
Vor Erteilung der Erlaubnis prüft die Verkehrsbehörde, ob der Antragsteller die in den § 1 - 3 PBZugV benannten, erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Anhand geeigneter Unterlagen sind insbesondere nachzuweisen:
- persönliche Zuverlässigkeit
- finanzielle Leistungsfähigkeit
- fachliche Eignung
Die fachliche Eignung wird grundsätzlich nachgewiesen durch eine Prüfung. Diese Fachkundeprüfung (FKP) wird vor einem Prüfungsausschuss der örtlich zuständigen IHK abgelegt.
In einigen konkreten Fällen besteht die Möglichkeit, die fachliche Eignung alternativ zur Prüfung durch eine Anerkennung einer gleichwertigen Abschlussprüfung oder durch die Anerkennung einer leitenden Tätigkeit nachzuweisen.
Weitere Informationen finden Sie in den Ratgebern und Merkblättern, die sich rechts unter Downloads befinden.
Informationen rund um das Thema Existenzgründung finden Sie rechts unter "Mehr zum Thema".