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TERMINE 2012

Gaststättenunterrichtung und Lebensmittelhygieneschulung

Wir optimieren das Unterrichtungsangebot für die Lebensmittel- und Gastronomiebranche.

Ab 2012 wird zusätzlich neben der Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Satz 4 Gaststättengesetz (Gaststättenunterrichtung) die Unterrichtung nach § 4 (1) der Lebensmittelhygieneverordnung (Lebensmittehygieneschulung) angeboten.

Nach § 4 (1) der Lebensmittelhygieneverordnung dürfen leicht verderbliche Lebensmittel nur von Personen hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, die aufgrund einer Schulung nach Anhang II Kapitel XII Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/ 2004 über in ihrer jeweiligen Tätigkeit entsprechende Fachkenntnisse auf den in Anlage 1 genannten Sachgebieten verfügen. Gemäß der Lebensmittelhygieneverordnung müssen alle Personen ohne einschlägige Berufsausbildung, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen, herstellen, behandeln und verkaufen, in Fragen der Lebensmittelhygiene umfangreich geschult werden.

Die Unterrichtung richtet sich daher an alle ungelernten Mitarbeiter, die im Bereich der Herstellung oder des Verkaufs von leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten.

Die Schulungen finden in Koblenz statt. Die Schulungstermine finden Sie in unserer Kurzinformation unter Downloads.

Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie hier.

DOKUMENT-NR. 105986

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