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Übernachtungssteuer, Bettensteuer und „Matratzenmaut“: Wegbereiter für weitere Belastungen der Betriebe in Koblenz?
Koblenz, den 15. Dezember 2011: Schon vor fast einem Jahr hat die IHK Koblenz in einem Brief an den Koblenzer Oberbürgermeister Prof. Dr. Hofmann-Göttig auf die schädlichen Folgen einer Einführung einer Übernachtungssteuer in Koblenz hingewiesen – und das aus guten Gründen:
1. Einseitige Belastung - nur Beherbergungsbetriebe müssen abführen
Die Übernachtungssteuer in Koblenz dient ausschließlich dazu, zusätzliche Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen, die in den allgemeinen Haushalt fließen. Den Aufwand dafür tragen die Beherbergungsbetriebe.
2. Fehlende Zweckbindung, keine Mitbestimmung
Die Mittel aus der Übernachtungssteuer werden nämlich nicht zur Kultur- und Tourismusfinanzierung zweckgebunden eingesetzt, wie häufig in anderen Städten argumentiert wurde. Dies ist nämlich gemäß des kommunalen Abgabegesetzes gar nicht zulässig und in Koblenz, wie aus der Beschlussvorlage hervorgeht, ohnehin nur indirekt beabsichtigt.
3. Unsichere Rechtslage
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig wird erst noch über eine Revision in dieser Sache entscheiden, entsprechende Verfahren sind anhängig. Daher würde die Steuer in Koblenz zunächst mit „Vorläufigkeitsvermerk“ eingezogen; die Betriebe zahlen, bevor überhaupt klar ist, ob das rechtens ist.
4. Großer bürokratischer Aufwand
Aufwand für die Betriebe und auch für die Stadtverwaltung für Meldesysteme und städtisches Controlling.
5. Großer Imageschaden für Koblenz als gastfreundliches Reiseziel nach der erfolgreichen Buga
6. Erster Schritt auf dem Weg zu noch mehr Belastungen der Wirtschaft
Die IHK befürchtet, dass die Übernachtungssteuer nur der Auftakt zu einer Fülle von mehr oder weniger kreativen zusätzlichen kommunalen Abgaben sein wird, die die Unternehmer belasten und sie in ihrem Handeln weiter einschränken.
© IHK Koblenz
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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