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Der Berufsbildungsauschuss der IHK Koblenz wurde entsprechend den Vorgaben der §§ 77 ff. Berufsbildungsgesetz eingerichtet. Der Ausschuss ist paritätisch besetzt mit je sechs Arbeitgebervertretern, sechs Arbeitnehmervertretern sowie sechs Lehrervertretern. Die Berufungsperiode beträgt vier Jahre und dauert aktuell noch bis 2014. Der Berufsbildungsausschuss ist in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören. Darüber hinaus hat er die Möglichkeit, die von der IHK als zuständiger Stelle zu erlassenden Rechtsvorschriften zu beschließen und die Berufsbildungspolitik der IHK mitzugestalten.
© IHK Koblenz
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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