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IHK-Gesetz (Link: http://www.gesetze-im-internet.de/ihkg/index.html)
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Das Bundesgesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I, 920) wird auch IHK-Gesetz (IHKG) genannt. Es regelt Aufgaben, Finanzierung und Mitgliedschaft in der IHK und wurde inzwischen mehrfach geändert und erweitert. Den aktuellen Text finden Sie hier.
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Industrie- und Handelskammer Koblenz
Schlossstr. 2, 56068 Koblenz
Postfach 20 08 62, 56008 Koblenz
Telefon 0261 106-0
Telefax 0261 106-234
E-Mail: service@koblenz.ihk.de
Internet: www.ihk-koblenz.de
© IHK Koblenz
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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