RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
Viele Unternehmen nutzen inzwischen Social Media Netzwerke. Wenn sich Mitarbeiter in ihrer Arbeitszeit mit Facebook, Twitter und Co. beschäftigen, stellt sich für den Arbeitgeber jedoch schnell die Frage: Was ist erlaubt, wo liegen die Grenzen und welche Risiken bestehen für das Unternehmen? Im neuen BIEG-Leitfaden gibt Katharina Ernst, Rechtsreferentin der IHK Frankfurt am Main, Auskunft.
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