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LANDESPLANUNG

Landesplanung Rheinland-Pfalz

Die rechtlichen Grundlagen der Raumordnung in der Bundesrepublik Deutschland stehen im Bundesraumordnungsgesetz (ROG). Die Umsetzung des Bundesraumordnungsgesetzes erfolgt in den Ländern und Regionen.

In Rheinland-Pfalz bildet das Landesplanungsgesetz (LPlG) die wesentliche rechtliche Grundlage der Landes- und Regionalplanung. Die Ziele der Landesplanung werden im Landesentwicklungsprogramm (LEP) IV und in den regionalen Raumordnungsplänen (RROP) festgesetzt und begründet.

Das LEP soll alle zehn Jahre durch die Oberste Landesplanungsbehörde neu aufgestellt werden. Das aktuelle LEP IV ist seit 25.11.2008 in Kraft. Derzeit ist das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung (MWKEL) unter Ministerin Eveline Lemke die Oberste Landesplanungsbehörde. Zum Zeitpunkt der Neuaufstellung des aktuellen LEP IV war dies das Ministerium des Innern und für Sport (ISM) unter Minister Karl Peter Bruch.

Im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahrens konnten die Träger öffentlicher Belange, Unternehmen und Privatpersonen bis zum 30.06.2007 Eingaben bei der Obersten Landesplanungsbehörde, dem ISM, machen. Die Industrie- und Handelskammern in Rheinland-Pfalz haben gemeinsam gegenüber dem ISM zum Entwurf des LEP IV Stellung genommen, um die Interessen und elementaren Belange der gewerblichen Wirtschaft in die Neufassung des LEP einzubringen und Einfluss auf förderliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Planungsraum zu nehmen. (Mehr dazu unten.)

Rheinland-Pfalz weist fünf Planungsregionen auf. Der IHK-Bezirk Koblenz umfasst die Planungsregionen Mittelrhein-Westerwald und Rheinhessen-Nahe. Für jede Planungsregion wird ein Regionaler Raumordnungsplan mit einem Zeithorizont von ebenfalls zehn Jahren aufgestellt. Die Regionalen Raumordnungspläne konkretisieren die Grundsätze und Ziele des LEP für die jeweiligen Teilräume. Im Interesse der Wahrung elementarer Wirtschaftsinteressen gibt die IHK Stellungnahmen in der Entstehungsphase von Regionalen Raumordnungsplänen ab.

Zur Prüfung von raumbedeutsamen Projekten und Maßnahmen werden auf der Grundlage raumordnerischer Gesetze und Pläne Raumordnungsverfahren und Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Auch hier wird die IHK gehört und bringt Auffassungen und Interessen der Wirtschaft in Projektprüfung und Genehmigungsverfahren ein. Die Zielsetzung besteht darin, wesentliche Auswirkungen von Großvorhaben im Vorfeld zu erfassen und dabei auch mögliche Konflikte frühzeitig zu erkennen, zu beseitigen oder zumindest zu verringern. In der Prüfung raumbedeutsamer Projekte und Maßnahmen gilt der zentrale Grundsatz der IHK, das Gesamtinteresse der ihr zugehörenden Wirtschaft wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken und dabei die wirtschaftlichen Interessen betroffener Gewerbezweige oder Unternehmen abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen.

LEP IV: HINTERGRÜNDE UND IHK-FORDERUNGEN

IHK-Stellungnahme zum Landesentwicklungsprogramm (LEP) IV

Das aktuelle Landesentwicklungsprogramm (LEP) IV für Rheinland-Pfalz ist seit 25.11.2008 in Kraft. Hier erfahren Sie mehr über die zehn Kernforderungen der Industrie- und Handelskammern in Rheinland-Pfalz sowie über deren detaillierte, gemeinsame Stellungnahme zum LEP IV gegenüber der Obersten Landesplanungsbehörde. mehr

DOKUMENT-NR. 2466

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