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BGH-Urteil: I ZR 125/10
(PDF, 28 KB) (Dokument-Nr.: 105651)
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Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit Urteil vom 27.10. 2011, Aktenzeichen I ZR 125/10, entschieden, dass die GEMA Vergütungen für Musikaufführungen bei Freiluftveranstaltungen wie Straßenfesten oder Weihnachtsmärkten nach der Größe der gesamten Veranstaltungsfläche bemessen darf. Bei solchen Veranstaltungen sei es typisch, dass die Musik die gesamte Veranstaltung präge und das Publikum beispielsweise vor den Bühnen ständig wechsele.
Weitere Einzelheiten können dem Urteilstext entnommen werden, der rechts zum Download zur Verfügung steht.
© IHK Koblenz
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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