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DER EUROPÄISCHE BÜRGERBEAUFTRAGTE

Probleme mit EU-Behörden? - Hier erhalten Sie Hilfe

Unternehmen, Verbände und Organisationen mit satzungsmäßigem Sitz in der Europäischen Union können sich beim Europäischen Bürgerbeauftragten über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe und Institutionen der EU beschweren.

Worüber können Sie sich beschweren?

Der Bürgerbeauftragte geht Beschwerden über Missstände – d. h. Unzulänglichkeiten und Mängel – auf Verwaltungsebene nach. Ein Verwaltungsmissstand liegt vor, wenn eine Institution nicht gesetzmäßig handelt, Grundsätze der guten Verwaltungspraxis missachtet oder gegen Menschenrechte verstößt. Hier einige Beispiele für Probleme, mit denen sich der Bürgerbeauftragte befasst hat:

  • Zahlungsverzug
  • Vertragsstreitigkeiten
  • Probleme bei Ausschreibungen
  • Verweigerung des Zugangs zu Dokumenten
  • unnötige Verzögerungen
  • Verletzung von Grundrechten

Worüber können Sie sich nicht beschweren?

Das Mandat des Europäischen Bürgerbeauftragten beschränkt sich auf die Untersuchung von Beschwerden über Organe und Institutionen der EU. Nicht befassen kann er sich mit Beschwerden über nationale, regionale oder lokale Behörden in den

  • Mitgliedstaaten, selbst wenn es um EU-Angelegenheiten geht;
  • mit der Tätigkeit nationaler Gerichte oder Bürgerbeauftragter;
  • mit Beschwerden über Unternehmen oder Privatpersonen.

Sollten Sie sich mit derartigen Problemen an ihn wenden, wird er dennoch sein Bestes tun, um Sie über mögliche Ansprechstellen zu beraten.

Warum sich beschweren?

Unternehmen und Verbände beteiligen sich häufig an EU-Projekten und Ausschreibungen, bei denen sie in direktem Kontakt mit EU-Institutionen stehen. Wenn dabei Probleme auftreten, können sie sich an den Bürgerbeauftragten wenden. Er bietet kostenlose, schnelle und flexible Hilfe. Mitunter reicht schon ein Anruf der Dienststelle des Bürgerbeauftragten bei der betreffenden Behörde aus, um das Problem aus der Welt zu schaffen.

Wo erhalten Sie weitere Informationen?

Wenn Sie denken, dass der Europäische Bürgerbeauftragte vielleicht auch Ihnen helfen kann und Sie weitere Informationen wünschen, besuchen Sie bitte seine Website oder wenden Sie sich an sein Büro:

Der Europäische Bürgerbeauftragte
1, av. du Président Robert Schuman
CS 30403
FR-67001 Strasbourg Cedex
Frankreich
Tel. (33) 388 17 23 13
Fax (33) 388 17 90 62
www.ombudsman.europa.eu

Eine Broschüre mit weiteren Informationen und Fallbeispielen finden Sie rechts unter Downloads.

DOKUMENT-NR. 105383

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