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IHKS FORDERN WEITERE SCHRITTE

Mittelstandsentlastungsgesetze der Bundesregierung

Die Bundesregierung entlastet durch drei Mittelstands-Entlastungsgesetze (MEG) Unternehmen von unnötigen Bürokratiepflichten. Einige Vorschläge stammen von der IHK-Organisation. Die Gesetzestexte finden Sie unten. Nach Auffassung der IHK-Organisation macht die Bundesregierung mit den Gesetzen einen weiteren Schritt in die richtige Richtung. Bei jährlichen Bürokratiekosten für die Wirtschaft von vielen Milliarden Euro reicht die vorgesehene Entlastungswirkung aber bei weitem nicht aus. Hier sind weitere Schritte erforderlich.

Die IHKs fordern die Bundesregierung daher auf, zeitnah weitere Entlastungen auf den Weg zu bringen. Vorschläge für einen wirkungsvollen Abbau liegen längst auf dem Tisch - so hat der DIHK bereits Ende 2006 einen Katalog von 66 Vorschlägen vorgelegt.

Gesetzesbeschluss MEG I

Gesetzesbeschluss MEG II

Gesetzesbeschluss MEG III

DOKUMENT-NR. 3488

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