. .
Illustration

ZUSCHÜSSE ZUR EXTERNEN UNTERNEHMENSBERATUNG

Beratungsförderung des Bundes

Zur Steigerung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen gewährt der Bund Zuschüsse zu den Kosten einer externen Unternehmensberatung.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bietet kleinen und mittleren Unternehmen sowie Freiberuflern, die mindestens ein Jahr am Markt bestehen, Zuschüsse zu Unternehmensberatungen.

Neben allgemeinen Beratungen und speziellen Beratungen zu Technologie- und Innovation, Außenwirtschaft, Qualitätsmanagement, Kooperation und Mitarbeiterbeteiligung werden Beratungen zu Umweltschutz- und Arbeitsschutz, Beratungen von Unternehmerinnen oder Migranten/-innen zur Unternehmesführung sowie Beratungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert.

Der Höchstzuschuss beträgt in den alten Bundesländern 50 % des Tagewerksatzes, aber maximal 1.500 Euro.

Bei allgemeinen Beratungen und speziellen Beratungen hat jedes Unternehmen ein Beratungskontingent von jeweils insgesamt 3.000 Euro im Rahmen der Laufzeit der Richtlinien. Allgemeine und spezielle Beratungen werden also mit Zuschüssen von zusammen maximal 6.000 Euro gefördert. Diese Beschränkung gilt nicht für Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen von Unternehmerinnen oder Migranten/-innen zur Unternehmesführung sowie Beratungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Die Antragstellung erfolgt bei einer der sieben Leitstellen, z. B.:
DIHK Service GmbH
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon 030 20308-2357
E-Mail: foerderung@berlin.dihk.de
Internet: www.dihk.de


DOKUMENT-NR. 3759

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 0261 106-262
  • Fax: 0261 106-55262

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • VERANSTALTUNGEN STARTHILFE