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ZUSCHÜSSE FÜR KMU

Beratungsprogramm-Mittelstand Rheinland-Pfalz

Mit dem Beratungsprogramm-Mittelstand soll die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen in Rheinland-Pfalz gestärkt werden. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach Definition der Europäischen Kommission. Der Sitz oder die Betriebsstätte muss sich in Rheinland-Pfalz befinden.

Förderungsfähig sind Beratungen über alle:

  • wirtschaftlichen und
  • organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
  • einschließlich Fragen des Produkt- und Kommunikationsdesigns für Unternehmen.

Nicht förderungsfähig sind Beratungen zu Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen, Vertrieb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen, Aufstellung von Jahresabschlüssen, Erarbeitung von EDV-Software, gutachterliche Stellungnahmen; Qualitätsprüfungen sowie technische, chemische und ähnliche Untersuchungen, Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten, Tätigkeiten des laufenden Geschäftsbetriebes einschließlich des Managements auf Zeit (Interimsmanagement).

Der Berater muss über die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten und ausreichenden Erfahrungen verfügen. Ein Nachweis der Befähigung kann durch Nachweis einer Listung bei einer Akkreditierungsstelle (z. B. RKW, descom) erfolgen oder gegenüber der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH erbracht werden.

Art und Umfang der Beratungen sowie deren wesentliche Ergebnisse sind in einem Beratungsbericht wiederzugeben. Der Beratungsbericht ist dem antragstellenden Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Der Antrag muss vor Beauftragung des Beraters bei der ISB gestellt werden. Beratungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnen wurden bzw. der Auftrag bereits erteilt wurde, sind nicht förderungsfähig.

Für Beratungen und Begutachtungen werden je volles Tagewerk (= 8 Stunden) zuwendungsfähige Tagewerksätze anerkannt in Höhe von bis zu:

  • 500 Euro je freier Berater
  • 325 Euro für Hochschullehrer sowie für Forschungs- und Beratungseinrichtungen mit Beteiligung der öffentlichen Hand

Die maximale Anzahl zuwendungsfähiger Tagewerke beträgt 15 Tagewerke in drei Jahren. Die Zuschüsse werden nach Vorlage der bezahlten Rechnung, einer Kopie des Kontoauszuges als Zahlungsnachweis und des Beraterberichts ausgezahlt.

Detaillierte Informationen sowie die Antragsunterlagen finden Sie auf der Internetseite der ISB (siehe Externe Links).

DOKUMENT-NR. 10537

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