Das Wirtschaftsministerium bezuschusst Beratungsleistungen für Existenzgründerinnen/-gründer sowie von Unternehmensübergeberinnen/-gebern. Gefördert werden Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Handel, Tourismus sowie sonstige Dienstleistungen und Freie Berufe. Die Förderung besteht in der Gewährung eines Zuschusses. Ausgeschlossen von der Förderung sind Beratungen die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen oder die Erlangung öffentlicher Hilfen zum Inhalt haben, in deren Rahmen Waren oder Dienstleistungen angeboten oder vertrieben werden, die die Aufstellung baureifer Neu- und Umbaupläne, Übernahme von Ausschreibungen, Angebotsbearbeitung, die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen, Buchführungsarbeiten sowie die Bearbeitung von EDV-Software zum Inhalt haben, die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen, Qualitätsprüfung sowie technische, chemische und ähnliche Untersuchungen zum Inhalt haben, die überwiegend Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten beinhalten, von selbstständigen Beratern oder von Beratungsunternehmen durch andere Berater gleicher Branche, von Ehegatten und Verwandten ersten und zweiten Grades, die aus anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden.
Förderkonditionen: Bei einer Existenzgründungsberatung (Vollexistenz) oder einer Betriebsübergabeberatung können bis zu sechs Tagewerke gefördert werden. Die Existenzgründungsberatung im Nebenerwerb oder zum schrittweisen Einstieg in eine selbstständige Erwerbstätigkeit wird bis zu drei Tagewerke gefördert. Die Beratung einer Gründung durch Übernahme eines bestehenden Betriebes ist mit bis zu neun Tagewerken förderfähig. Die förderfähigen Beratungskosten belaufen sich auf 800 Euro je Tagewerk. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der in Rechnung gestellten Beratungskosten, das heißt, maximal 400 Euro je Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens sechs Beratungsstunden (inklusive Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung, ohne Fahrzeiten). Beratungen unter drei Stunden sind nicht förderbar.
Beauftragt werden dürfen nur Berater, die in der KfW-Beraterbörse für das Gründercoaching Deutschland freigeschaltet sind. Zur KfW-Beraterbörse gelangen Sie hier.
Anträge für das Beratungsprogramm für Existenzgründer in RLP können bei den IHK/HWK-Starterzentren gestellt werden. Für den Bezirk der IHK Koblenz sind dies die Starterzentren in den einzelnen Geschäftsstellen.
Voraussetzungen für die Förderempfehlung durch die IHK Koblenz:
Bevor eine Stellungnahme zu Ihrem Antrag gegenüber der ISB abgegeben werden kann, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Einreichung einer Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens oder des Übernahmevorhabens sowie des voraussichtlichen Kapitalbedarfes (1 bis 2 Seiten Erläuterungen der geplanten Geschäftsidee)
- Einreichung des Lebenslaufes
- ggf. Teilnahmenachweis an einem Existenzgründungsseminar
- Persönliches Gespräch zur Ermittlung der Beratungsschwerpunkte
Das Antragsformular, die Richtlinie und das Merkblatt zum Beratungsprogramm finden Sie unter Downloads und externe Links.