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NEUE BÜRGSCHAFTSBANK RHEINLAND-PFALZ GMBH

Bürgschaften und Beteiligungen

Mit dem Start im November 2011 nimmt die neue Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH ihre Arbeit auf. Unter dem neuen Dach werden die Aktivitäten der früheren Kreditgarantiegemeinschaft des rheinland-pfälzischen Handwerks (KGG) und das bis dahin bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland Pfalz (ISB) GmbH betreute Bürgschaftsgeschäft zusammengefasst.

Mit Bürgschaftsvergaben unterstützt die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH gemeinsam mit dem Land Rheinland-Pfalz Unternehmen bei der Finanzierung von betriebswirtschaftlich förderfähigen Vorhaben in Rheinland-Pfalz, sofern von Unternehmerseite keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung gestellt werden können. Es handelt sich dabei um Höchstbetragsbürgschaften, die gegenüber Kreditinstituten und Versicherungsgesellschaften zur Absicherung von Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkrediten zur Verfügung gestellt werden.

Die Bürgschaftsquote beträgt

  • bei Investitionskrediten maximal 80 %
  • bei Betriebsmittel- und Avalkrediten maximal 60 %

Die Bürgschaftszusage erfolgt gegenüber der Hausbank des Unternehmens.

Bürgschaftshöchstbetrag: 1,0 Mio. Euro

Für die Übernahme einer Bürgschaft werden nach Maßgabe der allgemeinen Bürgschaftsbedingungen ein einmaliges Bearbeitungsentgelt und ein laufendes Bürgschaftsentgelt erhoben (vgl. Konditionentableau).

Laufzeit: in der Regel 10 bis 15 Jahre, bei Betriebsmittelkrediten/Avalen i. d. R. sechs bis acht Jahre; die Laufzeit darf 15 Jahre (bei baulichen Maßnahmen für betriebliche Zwecke 23 Jahre) nicht überschreiten.

Weitere Informationen zu den Bürgschaften finden Sie hier.

Die Beteiligungen der MBG zeichnen sich durch eine (in der Regel) zehnjährige Laufzeit und durch die Rückzahlung zum Nominalwert aus. Weil die MBG- Beteiligungen während der gesamten Laufzeit mit festen Konditionen (üblicherweise eine Festvergütung sowie eine gewinnabhängige Vergütung) ausgestattet sind, bestehen keine Zinsänderungsrisiken. Die mit den MBG-Mitteln kofinanzierten Werte bleiben für das Unternehmen als Sicherheiten für die Aufnahme weiteren Kapitals verfügbar; dadurch werden die Spielräume bei zukünftigen Finanzierungen nicht eingeengt. Die MBG als typisch stiller Gesellschafter nimmt regelmäßig keinen Einfluss auf die Geschäftsführung und Unternehmenspolitik, sondern versteht sich als „neutraler Partner“ auf Zeit.

Die MBG ist eine Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft. Sie beteiligt sich als nicht gewinnorientierte Kapitalbeteiligungsgesellschaft an mittelständischen Unternehmen in Rheinland-Pfalz. Durch haftendes Risikokapital unterstützt die MBG die Finanzierung von Investitionen, Warenlagern, MBIs/ MBOs und in geringem Umfang auch von Innovationen in Form von typisch stillen Beteiligungen mit einer Refinanzierung aus Bundes- und Landesprogrammen. Die Beteiligungshöhe beläuft sich in der Regel auf mindestens 50.000 Euro und kann bis zu 1.000.000 Euro betragen.

Weitere Informationen zu den Beteiligungsvoraussetzungen sowie zu Höhe und Form der Beteiligung finden Sie hier.

DOKUMENT-NR. 105714

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