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Pflichtangaben für Rechnungen
(PDF, 80 KB) (Dokument-Nr.: 2395)
INFORMATIONEN ZUM STEUERÄNDERUNGSGESETZ 2003
Rechnungstellung
Seit 1. Januar 2004 ist das Steueränderungsgesetz 2003 in Kraft. Dieses fasst u. a. die Pflichtangaben in Rechnungen neu. Von Bedeutung sind diese Regelungen besonders für den Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers, da nur eine Rechnung mit vollständigen und richtigen Angaben ohne weiteres hierzu berechtigt.
Für die Umstellung auf die neuen Rechnungsangaben hatte das Bundesfinanzministerium eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2004 eingeräumt. Bis zu diesem Zeitpunkt berechtigten auch Rechnungen auf Basis der alten Rechtslage noch zum Vorsteuerabzug. Einzige Besonderheit: die Angabe der Steuernummer bzw. wahlweise der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer musste bereits seit 1. Januar 2004 auf der Rechnung enthalten sein.
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